Association Suisse pour la Technique du Soudage
Associazione Svizzera per la Tecnica della Saldatura
Dieser Prozess beschreibt die Zertifizierung von Schweisspersonal nach nationalen und internationalen Normen. Sofern keine weitere Präzisierung im Text erfolgt, so werden unter dem Begriff «Schweisspersonal» sowohl Schweisser, Löter und Bediener solcher Anlagen als auch Thermische Spritzer verstanden. Die Zertifizierung von Schweisspersonal dient der vorbeugenden Gütesicherung. Durch die Zertifizierung qualifiziert sich der Schweisser für die Ausführung von qualitativ anspruchsvollen Schweissarbeiten im Gültigkeitsbereich seiner Prüfungen. Eine entsprechende Ausbildung und/oder schweisstechnische Praxis wird vorausgesetzt.
Wir handeln gegenüber jedem Antragsteller, Kandidaten und jeder zertifizierten Person unparteilich. Dies wird durch die Einhaltung der akkreditierten Abläufe sichergestellt.
Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Schweisser und Löter
Eine Personenzertifizierung durch den SVS kann auf Basis diverser Normen erfolgen (siehe auch Akkreditierung).
Nachfolgend finden Sie Informationen über die häufigsten Personenzertifizierungen und die zugehörigen Normen.
Bitte beachten Sie, dass im Bereich der Luftfahrt (Schweisser und Bediener) eine vorgängige Besprechung Ihrer Anforderungen empfohlen wird.
Der Geltungsbereich einer Personenzertifizierung ist in den jeweiligen Normen und/oder Richtlinien zu entnehmen. Bitte konsultieren Sie die entsprechenden Orientierungen unter
«Informationen zu den verschiedenen Normen».
Allgemein:
Die normabhängigen zu erfüllenden Bedingungen sind in der entsprechenden Orientierung unter «Informationen zu den verschiedenen Normen» beschrieben.
Sie können sich für die Prüfungsabnahme bei Ihnen im Betrieb oder für die Prüfungsabnahme in den Schulungslokalen des SVS (Basel, Dagmersellen, Effretikon, Hefenhofen, Bellinzona) anmelden.
Prüfungsablauf und Auswertung sind in den entsprechenden Orientierungen beschrieben.
Der Zertifizierungsentscheid wird aufgrund der vorliegenden Prüfresultate vorgenommen.
Beschwerden und Einsprüche können an jeden Mitarbeiter des SVS gerichtet werden. Zur Nachvollziehbarkeit ist eine Beschwerde oder ein Einspruch durch den Beschwerdeführer in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Informationen und Unterlagen an den SVS zu richten. E-Mail nach folgendem Schema: [email protected]
Beschwerden und Einsprüche können z.B. folgende Themen zum Gegenstand haben:
Die Verrechnung erfolgt gemäss gültiger Preisliste bzw. ausgestelltem Angebot.
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